Die Abschaffung des Wahlausschlusses der betroffenen Bürger wird auch durch das Art. 38 Grundgesetz und Art. 29 UN-Behindertenrechtkonvention gestützt. Im Staatenbericht Deutschland 2015 werden die Wahlausschlüsse als mit den Menschenrechten nicht vereinbar eingestuft. 27.09.2016
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